Judiz

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Judiz“ auf das richterliche Ermessen oder die richterliche Einschätzungsprärogative in der Rechtsanwendung. Im Allgemeinen spricht man von Judiz, wenn es darum geht, dass Richter innerhalb eines gesetzlichen Rahmens eine Entscheidung treffen, bei der sie einen gewissen Ermessensspielraum haben. Dieses richterliche Ermessen ist insbesondere in Bereichen relevant, in denen das Gesetz bewusst allgemein gehalten ist, um die Anwendung auf individuelle Fälle zu ermöglichen.

Eine wichtige Rolle spielt das Judiz im Zivilrecht, speziell im Allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechts, wo Richter den Sachverhalt unter die Norm subsumieren und die Rechtsfolge bestimmen müssen. Dabei kann es vorkommen, dass das Gesetz verschiedene Interpretationsmöglichkeiten bietet und der Richter basierend auf seinem Judiz die passendste auswählt. Ein Beispiel wäre die Beurteilung von Treu und Glauben nach § 914 ABGB beim Auslegen von Verträgen, wo die Übung des redlichen Verkehrs berücksichtigt werden muss.

Zudem ist das Judiz auch bei der Strafzumessung im Strafrecht von Bedeutung. Entscheidet ein Richter beispielsweise über das Strafmaß, so muss er innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens nach seinem Judiz die Strafe festlegen, die dem individuellen Schuldmaß des Täters gerecht wird.

Das Judiz ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsverständnisses in Österreich und unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Verantwortung und Unabhängigkeit innerhalb des Rechtssystems.

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