Mit dem Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetz Österreich Jugendgerichtsgesetz 1929 wurde in dem Gebäude der Justizanstalt Wien Erdberg der Jugendgerichtshof installiert. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche auf Bezirksgerichts- und Landesgerichtsebene zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit angesiedelt.
Unter Justizminister Dieter Böhmdorfer wurde die Sinnhaftigkeit eines eigenen Jugendgerichtshofs in Frage gestellt. Letztlich ließ Böhmdorfer den Jugendgerichtshof im Jahr 2003 auflösen. Dessen Kompetenzen gingen dabei an die Wiener Bezirksgerichte sowie das Landesgericht für Strafsachen über.
Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendgerichtshof 03.12.2018
http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/jugendgericht/index.php JGH Erdberg
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/1202/W5/30303jva.htm zur Auflösung des JGH Erdberg.
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