Juristische Person ist jeder von der natürlichen Person verschiedene Träger von Rechten und Pflichten. Es ist jedes juristische Gebilde, das Träger von Rechten und Pflichten ist, weiters müssen auch gemeinsame Interessen vorhanden sein.
Personengesellschaften sind im Privatrecht keine juristischen Personen.
Mit juristischer Person wird eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen bezeichnet, das Träger von Rechten und Pflichten ist. Die juristischen Personen sind im Zivilrecht die zweite Kategorie von Rechtssubjekten neben den natürlichen Personen.
Die Konstruktion der rechtsfähigen Person ist notwendig, um im wirtschaftlichen und staatlichen Bereich eine Trennung zwischen Menschen und Institutionen zu ermöglichen. So ist zum Beispiel die Aktiengesellschaft eine juristische Person, deren Rechtsfähigkeit und Schicksal unabhängig von den dahinter stehenden natürlichen Personen und deren Schicksal ist. Das gleiche gilt für den Staat.
Juristische Personen sind vor allem körperschaftlich organisierte Gesellschaften, das heißt Organe handeln für Mitglieder, es gibt ein Mehrheitsprinzip zum Fassen von Beschlüssen und die Gesellschaft existiert unabhängig von Wechsel der Mitglieder. Rechte und Pflichten von Gesellschaften und Mitgliedern werden in aller Regel getrennt, Ausnahme bietet hier der Haftungsdurchgriff bei Zurechnung und Haftung. Organe handeln für juristische Personen, ihnen wird deren Handeln zugerechnet, sodass sie auch haftet. Welches Wissen sich dabei die juristische Person zurechnen lassen muss, wird differenziert.
Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen:
- Juristische Personen des Privatrechts
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Quellen & Einzelnachweise
- Bürgerliches Recht Zusammenfassung, Jänner 2013 – User “Gregor” Seite 14 23.12.2014