Der Begriff „Jus in bello“ stammt ursprünglich aus dem Völkerrecht und bezieht sich auf die rechtlichen Regeln, die während eines bewaffneten Konflikts gelten. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die regeln, wie Krieg geführt werden darf und die dazu dienen, die Betroffenen möglichst zu schützen sowie das Leiden während eines Krieges zu mindern.
Im österreichischen Recht wird der Begriff „Jus in bello“ nicht direkt verwendet. Das österreichische Rechtssystem bezieht sich in Bezug auf bewaffnete Konflikte auf die internationalen Rechtsquellen des humanitären Völkerrechts, wie etwa die Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle, die von Österreich ratifiziert wurden. Diese völkerrechtlichen Verträge sind auch für Österreich verbindlich und setzen den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Kombattanten, Zivilpersonen und Kriegsgefangenen sowie die geltenden Beschränkungen und Verbote hinsichtlich der Kriegführung.
Ein relevanter Aspekt im österreichischen Kontext ist das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere § 321a StGB, der sich mit Kriegsverbrechen befasst. Diese Bestimmung kriminalisiert bestimmte Handlungen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen, in einem bewaffneten Konflikt. Beispiele sind die vorsätzliche Tötung von Zivilpersonen oder Gefangenen, Folter, die rechtswidrige Deportation oder Zurückhaltung von Personen und ähnliche schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Österreichs Engagement für die Einhaltung dieser Grundsätze zeigt sich des Weiteren in seiner aktiven Teilnahme an internationalen Institutionen und Foren, die die Umsetzung und Durchsetzung des Völkerrechts, einschließlich des Bereichs Jus in bello, überwachen. Die österreichische Regierung ist bestrebt, die humanitären Aspekte internationaler Konflikte durch verschiedene Initiativen und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu fördern.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch wenn der Begriff „Jus in bello“ nicht explizit im nationalen Rechtssystem Österreichs Verwendung findet, so finden die entsprechenden Prinzipien des humanitären Völkerrechts doch Anwendung und sind Teil der rechtlichen Verpflichtungen, die Österreich in internationalen Foren akzeptiert und integriert hat, wie es etwa durch die Genfer Konventionen vermittelt wird.