Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Justiziabel“ auf eine Angelegenheit oder eine Person, die der gerichtlichen Beurteilung unterliegt, d.h. Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein kann. Dies bedeutet, dass eine Rechtsfrage oder ein rechtliches Anliegen von den zuständigen Gerichten geprüft und entschieden werden kann. Der Begriff an sich ist in Österreich nicht spezifisch gesetzlich definiert, aber er ist gebräuchlich, um die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen, Handlungen oder Rechtsverhältnissen zu beschreiben.
Im administrativen Kontext bezeichnet Justiziabilität die Möglichkeit, Verwaltungsakte durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Dies ist im österreichischen Recht durch das Verwaltungsgerichtsgesetz (VwGG) geregelt, das die Aufgaben, Befugnisse und Verfahren der Verwaltungsgerichte festlegt. Das Verwaltungsgerichtsgesetz erlaubt es Einzelpersonen, Verwaltungsentscheidungen anzufechten, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden. So regelt § 7 VwGG, dass eine Bescheidbeschwerde eingebracht werden kann, wenn jemand durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.
Im zivilrechtlichen Bereich bezieht sich Justiziabilität auf die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Dies erfolgt in der Regel über die ordentlichen Gerichte, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt sind. Ein wesentliches Prinzip hierbei ist der Rechtsweg, der im Allgemeinen offensteht, um privatrechtliche Ansprüche einzuklagen.
Zusammengefasst ist im österreichischen Recht der Begriff „Justiziabel“ ein allgemeiner Ausdruck für die Möglichkeit, bestimmte Rechtsfragen oder Entscheidungen durch staatliche Gerichte überprüfen und entscheiden zu lassen. Dies erfolgt sowohl im Verwaltungsrecht als auch im Zivilrecht, wobei die spezifischen Verfahren jeweils durch die relevanten Gesetzesbestimmungen, wie das VwGG und die ZPO, festgelegt werden.