Das Kabinett des Bundeskanzlers KabBK ist die engste Stabsstelle des Bundeskanzlers.
Funktion und Organisation
Jedes Regierungsmitglied in Österreich, Staatschef und Vizekanzler ebenso wie Bundesminister, unterhält eine Stabstelle, die Kabinett genannt wird zu ”Cabinet” ‚Zimmer‘.
Das Kabinett am Bundeskanzleramt ist diejenige Abteilung, die die direkten Agenden des Bundeskanzlers betreut, zum einen als sein Privatsekretäriat, und zum anderen Regierungs portefeuilles, die sich der Kanzler zur persönlichen Obhut ausbedungen hat, meist wegen ihrer staatspolitischen Relevanz soferne nicht ein Kanzleramtsminister oder -staatssekretär damit betraut ist. Außerdem vertritt es den Bundeskanzler in diversen wichtigen Gremien.
Das Kabinett ist nicht in die behördliche Sektionsstruktur des Bundeskanzleramts eingebunden, sondern steht zur persönlichen Verwendung des Kanzlers selbst.siehe ”http://www.bka.gv.at/gfe/Visio-Organigramm.pdf BKA Organigramm Stand: 2. Juli 2012”, bka.gv.at pdf; 78 kB Es umfasst im Allgemeinen um ein Dutzend vertrauter Mitarbeiter eines amtierenden Regierungschefs.
Der Kabinettschef, der selbst kein Regierungsmitglied ist, gehört mit zu den einflussreicheren Personen der österreichischen Innenpolitik. Weiterer wichtiger Posten des Kabinetts ist der Pressesprecher
Literatur
- Manfried Welan, Heinrich Neisser: ”Der Bundeskanzler im österreichischen Verfassungsgefüge”. Verlag Hollinek, 1971, ISBN 3-85119058-0 978-385119058-8, S. 158 ff.
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_des_Bundeskanzlers 16.12.2014
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