Kameralistik ist ein Begriff der hauptsächlich im deutschen Rechnungswesen und insbesondere im Zusammenhang mit der Haushaltsführung öffentlicher Stellen verwendet wird. Im österreichischen Recht ist die Kameralistik unter dem Begriff „Kameralbuchführung“ bekannt und wird für die Führung der Haushalte öffentlicher Körperschaften, wie etwa Gemeinden oder Länder, angewendet.
In Österreich wird traditionell die Kameralistik für die Verwaltung öffentlicher Finanzen verwendet, weshalb sie in Gesetzen und Verordnungen zum Haushaltsrecht relevant ist. Sie ist eine Form der Einheits- oder Einnahmen- und Ausgabenrechnung, bei der Einnahmen erst dann erfasst werden, wenn sie tatsächlich gezahlt werden, und Ausgaben erst dann, wenn sie tatsächlich abfließen. Dies sorgt für eine eher kurzfristige Sichtweise auf die Finanzlage einer Organisation.
Kameralistik ist im Rahmen des Bundeshaushaltsgesetzes relevant, welches die Haushaltsführung auf Bundesebene regelt. Im Bundeshaushaltsgesetz sind unter anderem Bestimmungen zur Erstellung des Haushaltsvoranschlags, zur Haushaltsführung und zur Rechnungslegung enthalten. Die Grundprinzipien der Kameralistik, wie beispielsweise das Prinzip der Jährlichkeit und der Grundsatz der Gesamtdeckung, werden dabei berücksichtigt. Der Fokus liegt auf der genauen Nachverfolgbarkeit der Mittelverwendungen und der Überwachung der Einhaltung des Budgets.
Ein wichtiger Aspekt der Kameralistik in Österreich ist, dass sie den transparenten Überblick über die Ein- und Ausgaben öffentlicher Verwaltungen ermöglicht. Dabei steht weniger die wirtschaftliche Leistungserbringung im Vordergrund, sondern die Einhaltung des Haushaltsplans sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Eine zentrale gesetzliche Regelung in diesem Bereich ist das Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BGBl I Nr. 139/2009) welches unter anderem die budgetäre Planungsprozesse und Berichtspflichten beschreibt.
In jüngerer Zeit wird die traditionelle Kameralistik in Österreich jedoch zunehmend durch die Doppik ergänzt oder ersetzt, insbesondere im Zuge von Reformbestrebungen, um die Aussagekraft der finanziellen Berichterstattung in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Trotz dieser Entwicklungen bleibt die Kameralistik in vielen öffentlichen Verwaltungseinheiten Österreichs weiterhin von Bedeutung.