Kapitalgesellschaft

Im österreichischen Recht versteht man unter einer Kapitalgesellschaft eine Gesellschaftsform, bei der die Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht und die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf ihre Einlagen beschränkt ist. Die wichtigsten Formen von Kapitalgesellschaften in Österreich sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Die GmbH ist in den §§ 1 bis 86 GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Sie ist besonders bei kleineren und mittelständischen Unternehmen beliebt, da die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 6 GmbHG grundsätzlich 35.000 Euro, wobei unter bestimmten Umständen auch ein reduziertes Mindeststammkapital von 10.000 Euro bei Gründung als Gründungsprivilegierte GmbH möglich ist. Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft nach außen vertritt und ihre Geschäfte führt.

Die AG ist in den §§ 1 bis 277 Aktiengesetz (AktG) geregelt. Sie eignet sich vor allem für größere Unternehmen, die Kapital über die Ausgabe von Aktien beschaffen möchten. Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens 70.000 Euro (§ 7 AktG). Die AG ist durch ihre Organe, nämlich den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, gekennzeichnet. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und vertritt sie nach außen, während der Aufsichtsrat Kontrollfunktionen ausübt. Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionären und ist das oberste Willensbildungsorgan der Gesellschaft.

Beide Gesellschaftsformen bieten den Vorteil der beschränkten Haftung und sind rechtlich selbstständige juristische Personen (§ 26 GmbHG, § 17 AktG), was bedeutet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sind. Dies ermöglicht ihnen, Eigentum zu erwerben, zu verkaufen, Verträge abzuschließen und vor Gericht zu klagen oder verklagt zu werden.

Besonders hervorzuheben ist die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung, die beide Gesellschaftsformen kennzeichnet. In der GmbH ist dies durch die Stellung des/der Geschäftsführer(s) manifestiert, während in der AG der Vorstand diese Funktion übernimmt. Diese Struktur ermöglicht es Investoren, Kapital in die Gesellschaft einzubringen, ohne in das Tagesgeschäft eingebunden zu sein.

Zusammenfassend sind Kapitalgesellschaften in Österreich durch ihre juristische Selbständigkeit und die Haftungsbeschränkung für Gesellschafter charakterisiert. Sie sind somit attraktive Unternehmensformen für unterschiedliche Geschäftszwecke und Größenordnungen.

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