Der Begriff „Kapitalismus“ ist kein juristischer Fachbegriff und somit auch nicht im österreichischen Recht explizit definiert oder geregelt. Kapitalismus ist vielmehr ein wirtschaftliches und gesellschaftspolitisches System, das sich durch bestimmte Merkmale auszeichnet, wie beispielsweise Privateigentum an Produktionsmitteln, Marktmechanismen zur Preisfindung und Profitmaximierung als Hauptantrieb wirtschaftlichen Handelns. Trotz der fehlenden direkten gesetzlichen Regelung lassen sich Aspekte kapitalistischen Wirtschaftens im österreichischen Recht erkennen.
Das österreichische Zivilrecht, insbesondere das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), schafft die gesetzliche Grundlage für Privateigentum und Vertragsfreiheit, die grundlegenden Prinzipien des Kapitalismus unterstützen. Beispielsweise regeln die §§ 285 ff. ABGB das Eigentum und die damit einhergehenden Rechte, während die §§ 859 ff. ABGB sich mit Verträgen und den Modalitäten des Vertragsabschlusses befassen, was den Handel und wirtschaftliche Betätigung innerhalb eines kapitalistischen Systems erleichtert.
Darüber hinaus spielt das Unternehmensrecht eine wesentliche Rolle im kapitalistischen Kontext. Das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen fest. Es regelt unter anderem die Gründung, Organisation und Beendigung von Unternehmen, die Buchführungspflichten sowie verschiedene Formen von Gesellschaften, die für unternehmerische Tätigkeit relevant sind. Gesellschaftsverträge und Kapitalaufbringung sind zentral für kapitalistisches Wirtschaften und im UGB näher ausgestaltet.
Auch das Wettbewerbsrecht, das durch das Kartellgesetz und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt wird, ist wesentlich für das Funktionieren eines kapitalistischen Systems. Es zielt darauf ab, den Wettbewerb zu schützen und Monopolisierungen zu verhindern, damit der Marktwettbewerb – ein zentraler Mechanismus des Kapitalismus – effektiv bleibt.
Insgesamt schafft das österreichische Recht in vielen Bereichen die notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die ein kapitalistisches Wirtschaftssystem erfordert, ohne den Begriff Kapitalismus explizit zu definieren oder festzulegen.