Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Kapitalnehmer“ eine Person oder Institution, die Kapital von einem Kapitalgeber aufnimmt. Im Kontext von Finanzierungen und Investitionen ist der Kapitalnehmer typischerweise der Schuldner, der sich verpflichtet, das erhaltene Kapital zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, oft mit Zinsen.
Der Kapitalnehmer kann in verschiedenen rechtlichen Konstruktionen auftreten, etwa im Rahmen eines Darlehensvertrags gemäß den allgemeinen Vertragsregeln des österreichischen Zivilrechts, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Im ABGB gibt es keine spezifische Definition für „Kapitalnehmer“, da dieser Begriff eher in der Wirtschafts- und Finanzsprache gebräuchlich ist. Stattdessen regeln die allgemeinen Bestimmungen über Verträge, Schuldverhältnisse und Darlehensverträge die Rechtsbeziehungen zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern.
Ein wichtiges Element für Kapitalnehmer sind die Pflichten zur Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals sowie die Zahlung von vereinbarten Zinsen. Diese Verpflichtungen werden in den Darlehensverträgen festgehalten, die gemäß § 983 ABGB als spezifische vertragliche Gestaltung anzusehen sind. Ein Darlehen verpflichtet den Nehmer zur Rückerstattung des empfangenen Betrages in voller Höhe sowie zur Zahlung vereinbarter Zinsen als Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Kapitals.
Kapitalnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Wichtige Regelungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht können hier ebenfalls relevant werden, insbesondere wenn es um die Finanzierung von Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) geht. Hierbei spielt das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG) eine Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Finanzierungsformen und deren Bedingungen.
Zusätzlich können Kapitalnehmer im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) besonderen Schutzregeln unterliegen, sobald sie als Konsumenten auftreten. Dazu gehören Informationen über Zinsveränderungen, Rückzahlungsbedingungen und andere für den Kreditvertrag wesentliche Aspekte.
Es ist auch zu beachten, dass im Bankwesen spezifische Regelungen für die Kreditvergabe und das Verhältnis zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden bestehen, wobei der Kapitalnehmer dort als Kreditkunde anzusehen ist.
Insgesamt ist der Begriff „Kapitalnehmer“ breit gefächert und berührt verschiedene Bereiche des österreichischen Rechts, die je nach Art und Form der Kapitalnahme unterschiedlich ausgelegt werden können.