Ein Kartell im Bereich der Wirtschaft ist ein Vertrag oder Beschluss zwischen selbständig bleibenden Unternehmen oder sonstigen Marktakteuren der gleichen Marktseite zur Beschränkung ihres Wettbewerb Wettbewerbs. Anstelle des Begriffs Kartell wird teilweise der Begriff Abrede oder Wettbewerbsabrede verwendet.
Grundlegendes
Bei Kartellen der Wirtschaft handelt es sich entweder um solche der Angebots- oder um solche der Nachfrageseite. Die Kontrolle der auf dem jeweiligen Markt geltenden Preise oder umgesetzten Mengen gilt als die wesentliche Funktion eines jeden Kartells; das Ziel sei die Monopol monopolistische Beherrschung des Marktes. Im Einzelnen können die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Partnern vielfältig sein: In Frage kommen alle denkbaren Maßnahmen zur Ordnung und/oder zur Regelung des Marktes. Man unterscheidet nach Zweck, Funktion und Organisationsweise eine Reihe verschiedener Kartellarten, die selten in reiner Form, sondern eher in Kombination miteinander auftreten.
Die Mitglieder eines Kartells versuchen oftmals die Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre rechtliche und weitgehend auch ihre wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar eigenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten den Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die Preispolitik Preisgestaltung, es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zum Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen.
Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenige Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.
Kartelle sind häufig instabil, auch dann, wenn sie sich für alle Teilnehmer lohnen würden. Sie sind besonders dann instabil, wenn ein Teilnehmer frühzeitig eine Preiserhöhung ankündigt und zugleich ankündigt, dass er zum alten Preis zurückkehren würde, wenn die anderen potenziellen Teilnehmer nicht nachziehen werden. Würden sie nicht folgen, könnten sie die Nachfrage des Vorreiters auf sich lenken. Ferner sind Kartelle stabil, wenn die Dauer der Vereinbarung lang ist und die Anzahl der Wettbewerb Wirtschaft Konkurrenten am Markt gering ist.
Unter Kartellzwang versteht man in diesem Zusammenhang Maßnahmen von Kartellmitgliedern, die für eine Stabilität des Kartells sorgen. Staatliche Regulierungen oder Verbote von Kartellen werden im Kartellrecht geregelt.
In der Praxis sind Kartelle nicht immer eindeutig zu erkennen, so dass der Begriff auch Behauptungscharakter haben kann und zu einer ungenauen Verwendung verleitet, beispielsweise im Falle des ”Kartelltypen Vertikalen Kartells”.
Siehe auch
Kartellrecht
Literatur
- Alexander Bräunig: ”Wider die Strafbarkeit von Hardcore-Kartellen de lege ferenda” in: HRRS 10/2011, S. 425 ff. : http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/11-10/index.php?sz=11
- Holm A. Leonhardt: ”Kartelltheorie und Internationale Beziehungen. Theoriegeschichtliche Studien”, Hildesheim 2013.
- Leopold Mayer, ”Kartelle, Kartellorganisation und Kartellpolitik”, Wiesbaden 1959.
- S. McKee Rosen: ”The Combined Boards of the Second World War”. New York 1951.
- James A. Salter: ”Allied Shipping Control”. Oxford 1921.
- Arnold Wolfers: ”Das Kartellproblem im Licht der deutschen Kartellliteratur”. München 1931.
Weblinks
- http://ec.europa.eu/dgs/competition/index_de.htm Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission
- http://www.cbgnetwork.org/Ubersicht/Zeitschrift_SWB/SWB_1998/SWB03_98/Pharmakartell/pharmakartell.html Informationen zu Kartellen
- http://www.wiwi.uni-muenster.de/cawm/forschen//CAWM-Beitrag Nr 11.pdf Möglichkeiten zur Kartellaufdeckung mittels KMD-Kartellcheck] PDF; 148 kB
- HLS 13734 Kartelle Autor Harm G. Schröter
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskartell
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