Im österreichischen Recht bezeichnet ein „Kartellverfahren“ das Verfahren vor den zuständigen Wettbewerbsbehörden und Gerichten, das darauf abzielt, kartellrechtliche Bestimmungen durchzusetzen. Es geht hierbei um die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen, die durch Kartelle entstehen könnten. Diese Verfahren werden gemäß dem österreichischen Kartellgesetz (KartG) abgewickelt.
Das Kartellgesetz sieht vor, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken oder zu beschränken drohen, verboten sind (siehe § 1 KartG). Dazu gehören unter anderem Preisabsprachen und die Aufteilung von Märkten.
Die Einhaltung des Kartellrechts wird in Österreich durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und das Kartellgericht überwacht. Die BWB hat die Aufgabe, Ermittlungen durchzuführen und gegebenenfalls Anträge auf Einleitung eines Kartellverfahrens beim Kartellgericht zu stellen. Das Kartellgericht wiederum trifft Entscheidungen über das Vorliegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens und kann entsprechende Maßnahmen anordnen, die bis zu Geldstrafen reichen.
Ein Kartellverfahren wird üblicherweise eingeleitet, wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Kartellgesetz erkannt werden. Dies kann durch den Antrag eines betroffenen Unternehmens erfolgen oder von Amts wegen durch die Wettbewerbsbehörden. Während des Verfahrens wird überprüft, ob tatsächlich eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Wettbewerb wiederherzustellen.
Das Kartellgericht kann dabei verschiedene Sanktionen verhängen, beispielsweise die Untersagung bestimmter vertraglicher Klauseln, die Auflösung wettbewerbsfeindlicher Zusammenschlüsse oder die Verhängung von Geldbußen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in den §§ 26 und 36 KartG detailliert geregelt.
Ein besonderes Merkmal des österreichischen Kartellrechts ist das Kronzeugenprogramm. Dieses ermöglicht es Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, durch rechtzeitige Offenlegung ihrer Beteiligung unter bestimmten Bedingungen von Sanktionen befreit zu werden oder deren Höhe zu reduzieren.
Zusammengefasst ist ein Kartellverfahren im österreichischen Recht ein komplexer Prozess, der der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts dient, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten und monopolartige Strukturen zu vermeiden.