Die Kaskoversicherung in Österreich bezieht sich auf den Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie wird im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die nur Schäden an Dritten abdeckt, freiwillig abgeschlossen und deckt Schäden am versicherten Fahrzeug selbst.
In Österreich gibt es zwei Hauptformen der Kaskoversicherung: Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz gegen spezifische Schadensereignisse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm oder Wildschäden. Auf der anderen Seite deckt die Vollkaskoversicherung zusätzlich zu den in der Teilkasko versicherten Risiken auch Schäden ab, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.
Der grundlegende Rahmen für versicherungsrechtliche Fragen in Österreich wird im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) festgelegt. Dort sind allgemeine Bestimmungen für Versicherungsverträge enthalten, wie etwa die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Prämienzahlung und die Obliegenheiten im Schadensfall. Konkrete Paragraphen, die direkt die Kaskoversicherung betreffen, gibt es im VersVG nicht, da es eine freiwillige Versicherung ist und die Bedingungen häufig im Versicherungsvertrag selbst konkretisiert werden.
Es ist wichtig, beim Abschluss einer Kaskoversicherung die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da diese die Deckungsumfang, Ausschlüsse und Selbstbehalte bestimmen. Besonders der Selbstbehalt, also der Betrag, der im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen ist, kann variieren und sollte bei der Auswahl der Versicherungspolice beachtet werden.
Zusammenfassend bietet die Kaskoversicherung in Österreich einen wichtigen Schutz für Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug gegen verschiedenste Risiken absichern möchten. Die Wahl zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung hängt dabei von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation des Versicherungsnehmers ab.