Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Kassation“ die Aufhebung eines gerichtlichen Urteils durch ein höheres Gericht, insbesondere im Rahmen eines Revisionsverfahrens. Dies ist im österreichischen Zivilprozessrecht verankert und spielt vor allem im Bereich der ordentlichen Gerichte eine Rolle.
Ein entscheidendes Rechtsmittel, das oft mit dem Begriff „Kassation“ assoziiert wird, ist die Revision. Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Berufungsgerichten, das beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelegt werden kann. Ziel der Revision ist es, die rechtliche Überprüfung des Urteils einer unteren Instanz zu erreichen. Hierbei wird nicht primär die Tatsachenfeststellung, sondern die Rechtsfrage geprüft. Eine erfolgreiche Revision kann zur Kassation führen, d.h. zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und meistens zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zur neuerlichen Entscheidung. Geregelt ist dies in der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere in den §§ 502 ff.
Im Strafrecht wird ein vergleichbares Prinzip im Rahmen der Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde verfolgt. Institutionen wie der Oberste Gerichtshof können hier die Rechtsordnung in einem abgeschlossenen Verfahren aufheben, wenn wesentliche prozessuale oder materielle Normen verletzt wurden. Dies dient dem Zweck, das Urteil zu korrigieren und rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren.
Für öffentliche Rechtssachen existiert ein weiteres Äquivalent im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Form der Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Sie ist ein Rechtsmittel, das dann in Betracht kommt, wenn eine Beschwerde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen wird. Sie ermöglicht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids. Auch hier kann eine erfolgreiche Revision zur Kassation führen, also zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
Die grundlegende Funktion der Kassation im österreichischen Rechtssystem besteht somit darin, sicherzustellen, dass Gerichtsentscheidungen mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen und keine Rechtsverletzungen bestehen bleiben. Sie bietet eine Korrekturmöglichkeit und sorgt zugleich für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung.