Der Begriff „Kettenarbeitsverhältnis“ wird häufig im österreichischen Arbeitsrecht verwendet und beschreibt den Umstand, dass mehrere befristete Arbeitsverträge nacheinander mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen werden. Im österreichischen Arbeitsrecht ist die wiederholte Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige wichtige gesetzliche Beschränkungen, um Missbrauch zu verhindern.
Laut § 1153 ABGB muss ein Arbeitsverhältnis prinzipiell auf unbestimmte Zeit eingegangen werden, es sei denn, es gibt einen sachlichen Grund für die Befristung. Durch das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) und das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wird geregelt, unter welchen Umständen befristete Verträge zulässig sind. Ein sachlicher Grund könnte beispielsweise in der Vertretung einer Person während eines Karenzurlaubs liegen. Ohne einen solchen sachlichen Grund kann ein Kettenarbeitsverhältnis unter Umständen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umqualifiziert werden.
Eine solche Umqualifizierung kann auch dann erfolgen, wenn eine Vielzahl von befristeten Verträgen in kurzer Zeit aufeinanderfolgt, ohne dass sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Die Rechtsprechung betrachtet den Missbrauch von befristeten Verträgen als umgehendes Verhalten, das gegen die Grundprinzipien des Arbeitnehmerschutzes verstößt. Ob ein Missbrauch vorliegt, wird im Einzelfall anhand des Gesamtkontextes entschieden.
Ein weiteres wichtiges Element ist das Diskriminierungsverbot. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz darf ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht benachteiligt werden, nur weil sein oder ihr Vertrag befristet ist. In der Praxis bedeutet dies, dass befristet beschäftigte Mitarbeiter dieselben Rechte auf Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung haben müssen wie unbefristet beschäftigte Mitarbeiter.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kettenarbeitsverhältnisse im österreichischen Recht zulässig sind, solange sie sachlich gerechtfertigt sind und nicht systematisch zur Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten missbraucht werden. Arbeitgeber müssen daher sorgfältig abwägen, ob befristete Arbeitsverträge gerechtfertigt sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen.