Die Praxis, welche es denen, die sich auf der Basis der Familienzusammenführung in einem Land niedergelassen haben, ermöglicht, als Zusammenführender weitere Familienmitglieder nachziehen zu lassen im Einklang mit den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Verwandte(r) Begriff(e)
- Familienbildung
- Familienmigration
- Familienzusammenführung
- Recht auf Familieneinheit
- Recht auf Familienleben
Verwendungshinweis(e)
- Ursprünglich weist Kettenmigration auf einen Prozess hin, in dem die ersten Wanderungsbewegungen von Migranten aus demselben Gebiet zu weiteren Bewegungen in dasselbe Gebiet geführt haben. In einem Kettenmigrationssystem migrieren einzelne Mitglieder einer Gemeinschaft und ermutigen oder unterstützen dann die weiteren Wanderungsbewegungen (siehe Bundeszentrale für politische Bildung (BpB): Migration, Citizenship, Education Glossary of Terms, http://www.bpb.de/ veranstaltungen/netzwerke/nece/66852/glossary-of-terms
- Kettenmigration kann auch auf ethnischen oder familiären Verbindungen basieren, wo Mitglieder derselben Familie zu unterschiedlichen Zeiten migrieren, üblicherweise dadurch, dass die Hauptverdiener zuerst migrieren, gefolgt von den sekundären oder Nicht-Verdienern. In Ländern mit mehr oder weniger liberalen Bestimmungen zum Recht von Migranten auf Familienzusammenführung, üblicherweise in Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen, erklärt Familienzusammenführung als Vorkommen von Kettenmigration gut das Wachstum in der gesamten Migrantenbevölkerung.
Quelle
- EMN: Family Reunification of Third-Country Nationals in the EU plus Norway: National Practices, 2016 (nicht auf Deutsch verfügbar) und EMN: Family Reunification Study, 2008 (nicht auf Deutsch verfügbar)
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.