Jede Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher oder später eintritt.
Unterbegriff(e)
- Kinderarbeit
Verwandte(r) Begriff(e)
- Altersfeststellung
- Erwachsener
- Minderjähriger
Verwendungshinweis(e)
- Es gibt immer noch keine präzise und einheitliche Definition von „Kind“ im EU-Recht. Der Vertrag von Lissabon führte die Verpflichtung für die EU ein, die Rechte von Kindern zu fördern. Darüberhinaus garantiert die Charta der Grundrechte der Europäischen Union den Schutz von Kinderrechten durch die EU-Institutionen wie auch durch die EU-Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der GD Justiz über die Rechte des Kindes und der Europäischen Agentur für Grundrechte zu finden: Developing indicators for the protection, respect and promotion of the rights of the child in the European Union, March 2009, http:// fra.europa.eu/en/publication/2012/developing-indicators-protection- respect-and-promotion-rights-child-european-union
- Dieser Begriff sollte verwendet werden, um die Beziehung zu anderen Familienmitgliedern zu beschreiben. Bezugnehmend auf eine Einzelperson, sollte der Begriff Minderjähriger verwendet werden.
Quelle
- Art.1 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
- Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.