Im österreichischen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff „Klagebegehren“ den konkreten Anspruch, den der Kläger im Klageverfahren geltend macht. Es bildet das zentrale Element einer Klage und konkretisiert, was der Kläger vom Gericht begehrt, also welche Entscheidung das Gericht treffen soll.
Das Klagebegehren muss eindeutig und bestimmt formuliert sein, damit das Gericht darüber entscheiden kann. Nach den Vorschriften der österreichischen Zivilprozessordnung (ZPO) muss das Klagebegehren den Inhalt haben, dass eine bestimmte Rechtsfolge verlangt wird. Dies kann beispielsweise die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, die Übergabe einer Sache oder eine Handlung bzw. Unterlassung sein.
Gemäß § 226 ZPO muss das Klagebegehren so klar formuliert sein, dass das Gericht, ohne zu raten, erkennen kann, was rechtlich verlangt wird. Die klare Bestimmung des Klagebegehrens ist notwendig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und um zu vermeiden, dass das Gericht eine Entscheidung trifft, die über das Begehren hinausgeht (Verbot der „reformatio in peius“).
Die determinierte Formulierung des Klagebegehrens hat auch Einfluss auf die Möglichkeiten der Beweisführung und die Bindung des Gerichts an das vorgetragene Begehren. Ist das Klagebegehren unvollständig oder unklar, kann das Gericht dem Kläger eine Frist zur Verbesserung setzen. Eine Klage ohne klares Klagebegehren kann unter Umständen als unzulässig zurückgewiesen werden.
Somit bildet das Klagebegehren den Rahmen, in dem der Prozess geführt wird, und legt die Ziele fest, auf die der Kläger mit seiner Klage abzielt. In der Praxis ist die sorgfältige Formulierung des Klagebegehrens entscheidend für den Erfolg eines Prozesses.