Klaglosstellung

Verwaltungsrecht

Klaglosstellung gemäß § 33 VwGG

Klaglosstellung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der angefochtene Bescheid die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Rechte nicht mehr verletzen kann; dies ist dann der Fall, wenn der angefochtene Bescheid nicht mehr oder nur mehr in einem Umfang dem Rechtsbestand angehört, der keinen Bezug zu den als verletzt bezeichneten Rechten des Beschwerdeführers hat.

Gem § 33 Abs 1 VwGG erster Satz ist dann, wenn in irgendeiner Lage des Verfahrens offenbar wird, dass der Bf klaglos gestellt wurde, nach dessen Einvernahme die Beschwerde in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. Klaglosstellung liegt zB dann vor, wenn der angefochtene Bescheid die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Rechte nicht mehr verletzen kann. Dies ist dann der Fall, wenn der angefochtene Bescheid nicht mehr oder nur mehr in einem Umfang dem Rechtsbestand angehört, der keinen Bezug zu den als verletzt bezeichneten Rechten des Bf hat.

Einen Sonderfall nimmt die Klagerücknahme im Rahmen eines Vergleichs ein, bei dem die Behörde ein vollständige oder teilweise Klaglosstellung gegen die vorherige Klagerücknahme zusichert. Der Kläger erreicht damit ohne weitere Risiken und in relativ kurzer Zeit sein sachliches Ziel, trägt dafür jedoch die Kosten des Verfahrens.

Erklärung anhand eines Beispiels

Wenn der Schuldner nur einen Teil der Schuld gezahlt hat, dann ist der Gläubiger nicht klaglos gestellt. Es sei denn, der Schuldner bestreitet das Bestehen der Restschuld und der Gläubiger trägt nun nichts dazu vor, warum die Restschuld besteht. Klaglosstellung: Es gibt keinen Grund mehr zu klagen.

Quellen

  1. GZ 2008/07/0227, 24.03.2011
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-gutbrunner-profil

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter