Das regelmäßige Überschreiten der Landaußengrenze durch Grenzbewohner für einen Aufenthalt in einem Grenzgebiet, beispielsweise aus sozialen, kulturellen oder nachgewiesenen wirtschaftlichen Gründen oder aus familiären Gründen, für einen Zeitraum, der eine Frist von drei Monaten nicht übersteigt.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Grenzarbeitnehmer
- Grenzbewohner
- Grenzgebiet
Quelle
- Art.3(3) der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Rates (Verordnung über den kleinen Grenzverkehr)
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