Die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Österreich insbesondere durch die Bundesverfassung und einfachgesetzliche Regelungen gewährleistet wird. Sie bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, um ihre Interessen zu wahren und zu fördern, insbesondere im Bereich der Arbeits- und Sozialbedingungen.
In Österreich ist die Koalitionsfreiheit durch Artikel 12 Staatsgrundgesetz (StGG) gewährleistet. Dieser Artikel besagt, dass die Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei ist. Diese Freiheit ist ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Dialogs und der kollektiven Arbeitsbeziehungen. Sie stellt sicher, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gebildet und frei tätig sein können, um Kollektivverträge auszuhandeln, die für bestimmte Branchen oder Betriebe gelten.
Zusätzlich wird die Koalitionsfreiheit durch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) konkretisiert. Dieses Gesetz regelt etwa die Bildung und Tätigkeit von Betriebsräten, die Beteiligung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen und das Verfahren der Kollektivvertragsverhandlungen. Es stellt sicher, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich in Gewerkschaften zu organisieren, ohne dafür benachteiligt zu werden.
Die Koalitionsfreiheit ist somit ein bedeutendes Element der sozialen Marktwirtschaft in Österreich und stellt einen zentralen Pfeiler in der Sicherung des Gleichgewichts zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen dar. Sie gewährleistet nicht nur die Bildung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sondern schützt auch deren Tätigkeit und die Freiheit, Tarifverträge abzuschließen.