Körperschaft

Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss rechtsfähiger Personen zu einem vereinbarten Zweck. Der Zusammenschluss stellt als Rechtsform eine juristische Person dar, die rechtsfähig ist. Der mitgliedschaftlich organisierte „Körper“ einer Körperschaft besteht unabhängig vom Mitgliederbestand.

Formen

Unterschieden wird zwischen den mitgliedschaftlich organisierten
Körperschaften des privaten Rechts: Körperschaften des öffentlichen Rechts:
siehe auch → Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vereine, mit zahlreichen Formen wirtschaftlicher Vereine. Gebietskörperschaften Bund, Länder, Kantone, Bezirke, Gemeinden.
Aktiengesellschaften AG Berufsständische Körperschaften, Kammern z. B. Ärzte-, Apotheker-, Arbeiter-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenkammern usw. Außerdem die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung GesmbH. bestimmte zumeist korporierte christliche Kirchen und sonstige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Genossenschaften
Ein Sonderfall ist der Gewerkschaftsdachverband ÖGB. Steuerrechtlich hat er den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind:

  • Verbände als Interessengruppen natürlicher oder juristischer Person, Ausnahme sind Berufsverbände, Kammern o. ä. als öffentlich-rechtliche Körperschaften.
  • Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften: Die zwar Gesellschafter, aber keine Mitglieder haben.
  • Anstalten des öffentlichen Rechts: Sie haben zwar Nutzer, aber keine Mitglieder.
  • Stiftungen: Wie Anstalten haben sie keine Mitglieder.

Rechtliche Belange

  • Körperschaftsteuer: Dieser Steuer unterliegen neben Körperschaften auch Personenvereinigungen und Vermögensmassen, also auch Stiftungen und Anstalten.
  • Körperschaftsstatus: Ein Begriff aus dem Staatskirchenrecht. Er wird verwendet, um den besonderen Status der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu charakterisieren. Er bezieht sich nicht auf die Körperschaftsqualität.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger
Logo Robert Rieger
robert-rieger-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter