Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer im österreichischen Steuerrecht, die auf das Einkommen bestimmter juristischer Personen erhoben wird. Sie ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt und betrifft primär Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften, aber auch Genossenschaften, Vereine und andere juristische Personen. Anders als die Einkommensteuer, die natürliche Personen betrifft, wird die Körperschaftsteuer auf das zu versteuernde Einkommen von Körperschaften erhoben.
Gemäß § 1 KStG unterliegen unbeschränkt der Körperschaftsteuer alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben. Das bedeutet, dass die gesamte weltweite Einkommen dieser Körperschaften in Österreich steuerpflichtig ist. Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland haben, für ihre inländischen Einkünfte.
Der Steuersatz der Körperschaftsteuer beträgt in Österreich grundsätzlich 25% auf das zu versteuernde Einkommen (vgl. § 22 Abs. 1 KStG). Es gibt keine Steuerfreibeträge wie bei der Einkommensteuer natürlicher Personen. Sonderregelungen, wie z.B. die Gruppenbesteuerung, sind ebenfalls im KStG festgelegt, die es einem Mutterunternehmen erlauben, die Verluste von Tochterunternehmen im In- und Ausland steuerlich abzusetzen (§ 9 KStG).
Ein wichtiger Aspekt der Körperschaftsteuer ist die Gewinnermittlung, die entweder nach allgemeinen Grundsätzen der Bilanzierung im Unternehmensgesetzbuch oder nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften erfolgt (§ 5 EStG in Verbindung mit § 7 KStG). Die Körperschaftsteuer ist als Vorauszahlung jeweils quartalsweise zu entrichten, die endgültige Steuer wird im Zuge der Veranlagung erhoben.
Im Unterschied zur Dividendenbesteuerung, die mit der Kapitalertragsteuer von 27,5% erfolgt, belastet die Körperschaftsteuer direkt den Gewinn der Körperschaft. Bei Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner erfolgt eine Besteuerung auf der Ebene der Anteilseigner, was zu einer Mehrfachbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne führen kann.
In der Praxis ist die Körperschaftsteuer ein zentrales Element der Unternehmensbesteuerung in Österreich und spielt eine entscheidende Rolle in der Steuerplanung von Unternehmen. Die genauen Bestimmungen und Feinheiten finden sich detailliert im Körperschaftsteuergesetz, das die steuerlichen Pflichten und Rechte von Körperschaften umfänglich regelt.