Kollationspflicht

Im österreichischen Erbrecht spielt die Kollationspflicht eine wichtige Rolle. Sie bezieht sich auf die Verpflichtung von Erben, bestimmte Zuwendungen (Vorausvermächtnisse oder Schenkungen) des Erblassers, die sie zu Lebzeiten erhalten haben, bei der Berechnung und Verteilung des Nachlasses unberücksichtigt zu lassen. Die maßgeblichen Bestimmungen dazu finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), insbesondere in den Paragraphen rund um die Erbteilung (§§ 757 ff. ABGB).

Laut österreichischem Recht sind Schenkungen unter Lebenden, die ein Erbe vom Erblasser erhalten hat, grundsätzlich in die Berechnung der Erbteile einzubeziehen, sofern nichts anderes bestimmt wurde. Das bedeutet, dass der Wert solcher Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet wird, um eine gerechte Aufteilung unter den Miterben zu gewährleisten, außer der Erblasser hat ausdrücklich eine kollationsfreie Schenkung angeordnet.

Der Zweck dieser Regelung ist es, eine gleichmäßige Verteilung des Vermögens des Erblassers unter allen erbberechtigten Personen sicherzustellen und Ungleichheiten zu vermeiden, die durch unterschiedliche Vorzugszuwendungen zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sein könnten. Dies trägt dazu bei, Rechtsstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und die Intention des Erblassers im Hinblick auf eine gerechte Verteilung seines Vermögens zu wahren.

Von der Kollationspflicht kann ein Erblasser absehen, indem er in seinen letztwilligen Verfügungen ausdrücklich anordnet, dass bestimmte Zuwendungen nicht auf den Erbteil anzurechnen sind (freies Vermächtnis). In solchen Fällen sind die betroffenen Schenkungen bei der Berechnung der Erbteile nicht zu berücksichtigen. Die Kollationspflicht findet jedoch keine Anwendung, wenn die Schenkungen außerhalb des Erbfalls, zum Beispiel im Rahmen eines Kauf- oder Tauschvertrages, erfolgten.

Zusammenfassend ist die Kollationspflicht im österreichischen Erbrecht ein Mechanismus, der sicherstellt, dass die Verteilung des Nachlasses unter den Erben fair erfolgt, indem frühere Zuwendungen des Erblassers entsprechend angerechnet werden, sofern der Erblasser keine anderslautende Verfügung getroffen hat. Dies gibt den Erben eine Orientierung, wie sie mit während der Lebenszeit des Erblassers erhaltenen Vermögensvorteilen umzugehen haben, um eine gleichmäßige Vermögensaufteilung zu erreichen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte