Kollegialorgane sind Organe, denen mehrere Personen als Organwalter zugeordnet sind, zum Beispiel der Vorstand einer Aktiengesellschaft, ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat oder auch ein Betriebsrat. Auch im Bereich der staatlichen Verwaltung bestehen Kollegialorgane, diese werden zuweilen auch als Kollegialbehörden bezeichnet. Beispiele für Kollegialorgane in der staatlichen Verwaltung sind die Bundesregierung, die Landesregierungen oder die Gemeinderat Gemeinderäte.
Die Mitglieder eines Kollegialorgans nehmen gemeinsam die dem Kollegialorgan zugeordneten Aufgaben und Zuständigkeiten wahr. Ihre Willensbildung, die etwa nach einem Mehrheitsprinzip Mehrheitsentscheidung oder Konsensprinzip ausgestaltet sein kann, erfolgt in der Regel nach einem in einer Geschäftsordnung festgelegten Organisationsrecht.
Siehe auch
- Kollegialitätsprinzip
Abgrenzung
- Einzelorgan
Literatur
- Carmen Thiele, Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen: Staats-und kommunalrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Untersuchungen, Springer, 2008, ISBN-3540789944
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialorgan 04.11.2014
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