Das kollektive Arbeitsrecht in Österreich umfasst jene rechtlichen Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen regeln. Es befasst sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten von Kollektivverbänden wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und ihren Einfluss auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. Ein wichtiger Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts ist das Kollektivvertragsrecht, welches die Grundlage für die Verhandlungen zwischen den genannten Verbänden bildet.
Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer oder mehreren kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und einer oder mehreren kollektivvertragsfähigen Arbeiterorganisationen andererseits. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Ein Kollektivvertrag regelt typischerweise Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und andere grundlegende Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche.
Ein weiterer zentraler Punkt im kollektiven Arbeitsrecht ist das Mitbestimmungsrecht, insbesondere auf Betriebsebene. Hier gelten Regelungen zu Betriebsräten, die in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern eingerichtet werden können (ArbVG § 40 ff.). Der Betriebsrat hat verschiedene Mitwirkungsrechte, die von Informationsrechten bis hin zu Mitbestimmungsrechten, insbesondere bei sozialen Angelegenheiten, reichen. Dazu gehört etwa die Zustimmung zu Betriebsordnungen oder die Mitwirkung bei Kündigungen.
Neben den bereits genannten Gesetzen spielen auch das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) eine Rolle, da sie kollektiven Vereinbarungen unterliegen können. Diese Regelungen ermöglichen Anpassungen durch Kollektivverträge unter Berücksichtigung spezifischer Branchenbedürfnisse.
Zusammengefasst stellt das kollektive Arbeitsrecht in Österreich somit eine wichtige Grundlage für die Gestaltung fairer und gerechter Arbeitsbedingungen dar. Es sorgt dafür, dass die Interessen der Arbeitnehmer durch starke Verbände vertreten werden und dass es zu fairen Aushandlungsprozessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt.