Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „kommunal“ auf Angelegenheiten, die die Gemeinden betreffen. Gemeinden sind zentrale Träger der kommunalen Selbstverwaltung in Österreich und nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die in der Bundesverfassung verankert sind. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich insbesondere im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG).
Gemäß Art. 115 B-VG sind Gemeinden Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie besitzen eigene Kompetenzen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, welche durch Gesetze oder Verordnungen des Landes oder des Bundes an sie übertragen wurden. Dazu gehören unter anderem die örtliche Sicherheit, das Bauwesen, das Feuerwehrwesen, die Versorgung mit Wasser und Energie, die Abwasserbeseitigung sowie verschiedene soziale Dienste.
Art. 118 B-VG regelt spezifisch den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Sie sind befugt, alle Aufgaben wahrzunehmen, die im Interesse der örtlichen Gemeinschaft und geeignet sind, von ihr besorgt zu werden. Der eigene Wirkungsbereich der Gemeinden umfasst sowohl die Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben als auch die autonome Regelung in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, soweit keine übergeordnete Gesetzgebung entgegensteht.
Art. 116 B-VG bestimmt, dass jede Gemeinde politische Entscheidungsorgane besitzt, allen voran den Gemeinderat, der als legislative Körperschaft fungiert, sowie den Bürgermeister und den Gemeindevorstand, die exekutive Aufgaben übernehmen. Die Gemeindeorgane sind für die Verwaltung lokaler Angelegenheiten zuständig, und ihre Beschlüsse müssen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.
Eine weitere Dimension kommunaler Selbstverwaltung ist die Finanzhoheit. Diese ist in der Finanzverfassung geregelt. Insbesondere können Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Steuern einheben, soweit dies die Gesetze zulassen, und sind für die Verwaltung ihrer Finanzmittel verantwortlich.
Insgesamt spiegelt der Begriff „kommunal“ im österreichischen Recht somit die komplexen Aufgaben und Verantwortungen wider, die den Gemeinden im Zuge der Selbstverwaltung zukommen. Die gesetzlich garantierte Autonomie und die Verantwortung in örtlichen Angelegenheiten machen die Kommunalverwaltung zu einem bedeutenden Bestandteil der staatlichen Struktur Österreichs.