Der Begriff „Kommunalverfassungsstreit“ ist ein Begriff, der vorrangig im deutschen Recht verwendet wird, um Konflikte innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung betreffend ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen und Rechte zu beschreiben. In Österreich gibt es keinen direkt gleichwertigen Begriff oder Mechanismus, der als „Kommunalverfassungsstreit“ bezeichnet wird. Dennoch gibt es vergleichbare Instrumente und Regelungen, die sich mit der autonomen Verwaltung der Gemeinden und den damit verbundenen rechtlichen Konflikten befassen.
In Österreich ist das Verfassungsrecht der Gemeinden in der Bundesverfassung und in Landesverfassungen geregelt. Die Gemeinden besitzen eigenständige Kompetenzen im Rahmen der sogenannten „Gemeindeautonomie“. Diese umfasst das Recht der Gemeinden, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu regeln. Diese Gemeindeautonomie ergibt sich unter anderem aus Artikel 118 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), der den Gemeinden die Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten zusichert und ihnen auch das Recht auf Erlassung von Verordnungen und die Vollziehung der Gesetze verleiht.
Konflikte im Bereich der Gemeindeangelegenheiten in Österreich betreffen häufig die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Land und Gemeinde oder zwischen verschiedenen Gemeindeorganen. Solche Konflikte werden in Österreich typischerweise im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit behandelt. Besonders das Verwaltungsgericht hat die Aufgabe, über strittige Fragen der Gemeindeautonomie zu entscheiden.
Wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten darüber kommt, ob eine bestimmte Regelung der Gemeindeautonomie entspricht oder ob die Gemeinde ihre Kompetenzen überschritten hat, kann dies vor einem ordentlichen Verwaltungsgericht geklärt werden. Diese Gerichte sind dafür zuständig, rechtliche Überprüfungen der Handlungen und Verordnungen der Gemeinden durchzuführen und sicherzustellen, dass diese im Einklang mit der Verfassung und den bestehenden Gesetzen stehen.
In schwerwiegenderen Fällen oder bei grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen könnte auch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Der Verfassungsgerichtshof übernimmt die Rolle, zu prüfen, ob eine gesetzliche Maßnahme oder eine Handlung verfassungswidrig ist, insbesondere im Hinblick auf die Verletzung verfassungsrechtlich garantierter Kompetenzen und Rechte.
Zusammengefasst bietet das österreichische Recht einen Rahmen für die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten auf Gemeindeebene, auch wenn diese nicht spezifisch als „Kommunalverfassungsstreit“ bezeichnet werden. Die Sicherstellung der Gemeindeautonomie und die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben ist dabei von zentraler Bedeutung.