Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden in Österreich. Es ist unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 117 des Bundes-Verfassungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern jeweils durch eigene Landesgesetze geregelt. Damit ein Bürger in der Gemeinde das aktive Wahlrecht besitzt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen:
- Er muss in der Gemeinde einen Anknüpfungspunkt seinen Hauptwohnsitz haben. In einzelnen Bundesländern ist ein Nebenwohnsitz ausreichend.
- Er muss österreichischer Staatsbürger oder Bürger eines Europäische Union EU-Staates sein.
- Ein Bürger muss das 16. Lebensjahr zum bekanntgegebenen Wahltag vollendet haben.
- Es dürfen keine sonstigen Wahlausschließungsgründe vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann er in der Wählerevidenz eingetragen werden.
Vor jeder Gemeinderatswahl flammen Diskussionen über das Wahlalter und über das Wahlrecht von Ausländern auch Nicht-EU-Bürgern, die sich schon länger in der Gemeinde aufhalten, auf. Wenn jemand das aktive Wahlrecht hat, so hat er auch das passive Wahlrecht. Es kann nur Bundesländer-abhängig ein höheres Mindestalter vorgeschrieben sein.
Quellen & Einzelnachweise
- http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalwahlrecht %C3%96sterreich 09.12.2014
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