Im Insolvenzrecht bezeichnet Kongruenz die Übereinstimmung einer Leistung Leistung mit einer zuvor bestehenden Verpflichtung des Leistenden die im Vergleich zu einer Inkongruenz inkongruenten Leistungnur unter engeren Voraussetzungen die Insolvenzanfechtung ermöglicht.
Im Maklerrecht spricht man von Kongruenz, wenn sich die vom Auftraggeber im Maklervertrag festgehaltenen Interessen und Vorgaben wirtschaftlich mit dem zustande gekommenen Hauptvertrag z. B. Kaufpreisangabe im Kaufvertrag decken oder von diesem nur unwesentlich abweichen. Andernfalls führt dies zur Inkongruenz und somit zum Entfall eines Provisionsanspruchs des Maklers.
Das Insolvenzrecht kennt im Rahmen der ”Anfechtung nach der Konkursordnung” den Begriff der Kongruenz für Leistungen, die dem anderen Teil in dieser Art und zu dieser Zeit gebühren. Demnach ist zum Beispiel die Bezahlung einer nicht fälligen Schuld eine inkongruente Befriedigung.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kongruenz Recht 09.11.2014
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