Im österreichischen Recht wird der Begriff „Konjunktur“ nicht direkt in Gesetzestexten definiert, sondern ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff, der den allgemeinen Zustand einer Volkswirtschaft beschreibt. In der österreichischen Gesetzgebung gibt es vielmehr Regelungen und Institutionen, die sich mit wirtschaftlichen Fragen und damit indirekt auch mit der Konjunktur befassen.
Konjunktur bezeichnet den Zyklus wirtschaftlicher Aktivitäten und umfasst verschiedene Phasen wie Aufschwung, Hochkonjunktur, Abschwung und Rezession. Diese Phasen spiegeln sich in Indikatoren wie dem Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote oder Inflationsrate wider, die in Österreich entsprechend von Institutionen wie der Statistik Austria oder der Österreichischen Nationalbank erfasst und analysiert werden.
Österreichische Gesetze, die im weiteren Sinne mit der Konjunktur zu tun haben, betreffen häufig wirtschaftspolitische Maßnahmen und Rahmenbedingungen, die für ein stabiles Wirtschaftswachstum sorgen sollen. Zu den relevanten Rechtsbereichen gehören das Arbeitsrecht, steuerliche Regelungen und beeinflussen auch Bereiche wie das Sozialversicherungsrecht.
Das Konjunkturpaket, ein Begriff, der häufig im Kontext staatlicher Eingriffe zur Stabilisierung der Wirtschaft benutzt wird, bezeichnet spezifische legislative Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in Krisenzeiten. Solche Maßnahmen können steuerliche Entlastungen beinhalten oder auch Investitionen in öffentliche Infrastrukturprojekte, mit dem Ziel, die Nachfrage zu stimulieren und Arbeitsplätze zu sichern.
In diesem Zusammenhang könnten Bestimmungen im Finanzausgleichsgesetz Bedeutung erlangen, die regeln, wie öffentliche Mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden, um wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen. Ebenso könnten Maßnahmen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz relevant sein, mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu bekämpfen.
Insgesamt ist der Begriff „Konjunktur“ im österreichischen Recht indirekt relevant durch die Gesetzgebung und politischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Stabilität zu sichern und Schwankungen zu glätten.