Konkurrenzverbot

Das Konkurrenzverbot ist das Verbot für Angestellte, ohne Bewilligung des Arbeitgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte zu machen. Während aufrechtem Dienstverhältnis dürfen Angestellte ohne Genehmigung des Arbeitgebers weder selbstständig noch unselbstständige Konkurrenz betreiben.

Rechtsgrundlage

Geregelt ist das Konkurrenzverbot in den §§ 36, 37 AngG.

Siehe auch

  • Konkurrenzklausel
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