Der Konnexitätsgrundsatz im österreichischen Recht bezieht sich auf das finanzielle Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Er besagt, dass es eine Verbindung zwischen den übertragenen Aufgaben und den bereitgestellten finanziellen Mitteln geben muss. Der Grundsatz soll verhindern, dass einer Gebietskörperschaft Aufgaben übertragen werden, ohne dass gleichzeitig ausreichend finanzielle Mittel zur Vernügung gestellt werden, um diese Aufgaben zu erfüllen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Bund bei der Übertragung von Aufgaben an Länder oder Gemeinden auch die Finanzierung dieser Aufgaben sicherstellen muss. Das Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Länder und Gemeinden zu verhindern, die durch solche Aufgabenübertragungen entstehen könnte. Daher muss bei jeder gesetzlichen Aufgabenübertragung analysiert werden, welche konkreten finanziellen Auswirkungen diese auf die betroffene Gebietskörperschaft hat und wie diese im Rahmen des Finanzausgleichs zu kompensieren sind.
Der Konnexitätsgrundsatz hat in Österreich keine explizite Verankerung in der Verfassung, spielt jedoch aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Bestimmungen und Praktiken eine Rolle in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Insbesondere im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes wird darauf geachtet, dass die Verteilung der finanziellen Mittel den übertragenen Agenden gerecht wird.
In den Verhandlungen über den Finanzausgleich und bei der Gesetzgebung, die Aufgabenübertragungen betrifft, wird darauf geachtet, dass der Konnexitätsgrundsatz eingehalten wird. Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufgaben und finanziellen Ressourcen sichergestellt werden, um die Funktionsfähigkeit aller staatlichen Ebenen zu gewährleisten.