Konsensprinzip

Das Konsensprinzip ist ein Weg zur Entscheidungsfindung in einer Gruppe. Entscheidungen werden dabei ohne Gegenstimme getroffen. Das Konsensprinzip ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Alternative zum Prinzip der Mehrheit. Der juristische Begriff ”Konsensprinzip” wird im Sachenrecht verwendet.

Allgemeiner Begriff

Entscheidungen im Konsens verlangen oft keine ausdrückliche Zustimmung, vertragen sich aber auch nicht mit offener Ablehnung. Alle Gruppenmitglieder müssen einverstanden sein, oder bereit sein, ihre abweichende Meinung, bzw. ihre Bedenken gegen die zu treffende Entscheidung aufzugeben oder zurückzustellen. Sie tragen dann die Entscheidung trotz ihrer Bedenken mit.

Vom Konsensprinzip zu unterscheiden ist das Kollegialitätsprinzip, bei dem die Entscheidungen intern nach dem Mehrheitsprinzip getroffen, aber nach außen mit einer Stimme vertreten werden.

Vor- und Nachteile

Der Vorteil des Konsensprinzips besteht darin, dass die Stimme jedes Einzelnen großes Gewicht hat und gehört werden muss. Das Konsensprinzip setzt eine hohe Verantwortlichkeit in der Gruppe voraus, weil sich jeder Abstimmende darüber bewusst sein muss, dass sein ‘Nein’ den Prozess blockiert. Er muss für sich abwägen, ob seine Gründe so wichtig sind, den Prozess zu stoppen, bzw. ob er seine Bedenken zurückstellt und die Entscheidung mittragen will.

Abstimmungen sind frei von offenen oder heimlichen Seilschaften, kaum personenorientiert und vom geschickten Einsatz rhetorischer Fähigkeiten unabhängig. Konsensentscheidungen zeichnen sich durch eine stark an der Sache selbst und am Gesamtziel orientierten Diskussionstil aus. Die Prozesshaftigkeit der Entscheidungsfindung bekommt dadurch ein höheres Gewicht. Eine Gruppe, die sich auf ein Konsensprinzip einigt, muss ein hohes gegenseitiges Vertrauen haben, trotz unterschiedlicher Meinungen am gleichen Ziel zu arbeiten.

Der Nachteil besteht vor allem in einem Diskussionsprozess, der sehr zeitaufwendig sein kann. Durch das faktische Recht des Einzelnen ist die Möglichkeit gegeben, dass ein Beschlussgleich aus welchen Gründen nicht getroffen werden kann. Besonders Gruppen, die sich kaum kennen, sind schnell blockiert. Wenn jeder, der seine Interessen gewahrt haben will, nicht am Funktionieren der Gruppe interessiert ist, kann keine Entscheidung gefällt werden.

Literatur

  • Ralf Burnicki: ”Anarchismus und Konsens. Gegen Repräsentation und Mehrheitsprinzip: Strukturen einer nichthierarchischen Demokratie”. Verlag edition av, Frankfurt 2002, ISBN 3-936049-08-4.
  • ”Konsens. Handbuch zur gewaltfreien Entscheidungsfindung.” Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden, Karlsruhe 2004, ISBN 3-930010-07-0.
  • Jakob Lenz: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id 3164 ”Tagungsbericht Genesis und Dynamiken der Mehrheitsentscheidung. 06.05.2010–08.05.2010, München”. In: ”H-Soz-u-Kult”, 3. Juli 2010.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Konsensprinzip 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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