Im österreichischen Recht versteht man unter dem Begriff „Konsiliatoren“ typischerweise nicht direkt benannte Akteure wie in Deutschland, sondern eher die Funktion von neutralen Vermittlern in Konflikten, insbesondere im zivilen oder wirtschaftlichen Kontext. In Österreich gibt es allerdings einige ähnliche Mechanismen der Streitbeilegung, die in bestimmten Gesetzen und Verfahrensvorschriften verankert sind.
Ein Beispiel dafür sind Mediatoren im Sinne des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG), das die außergerichtliche Streitbeilegung fördert. Mediatoren fungieren als neutrale Dritte, die den Konfliktparteien helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden; obwohl Mediatoren keine Konsiliatoren im engeren Sinne sind, übernehmen sie eine ähnliche Rolle.
Daneben ist in Sozial- oder Arbeitskonflikten die Rolle von Schlichtungsstellen von Bedeutung. Solche Stellen arbeiten konsiliatorisch, um Streitfragen einvernehmlich zu lösen, was auch unter den Begriff der Konsiliierung fällt.
Schließlich gibt es im Handelsbereich Möglichkeiten der Schiedsverfahren, die eine konsiliatorische Komponente beinhalten. In einem solchen Verfahren kann der Schiedsrichter oder das Schiedsgericht als konsiliatorischer Vermittler agieren, um die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, bevor es zu einer formalen Schiedsspruch-Entscheidung kommt.
Diese Mechanismen reflektieren die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung und sind als konsiliatorische Mittel im österreichischen Recht anerkannt.