Konstitution

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Konstitution“ allgemein auf die Verfassung eines Staates, also die Gesamtheit der grundlegenden Rechtsnormen, welche die rechtliche Grundordnung des Staates festlegen. In Österreich ist die Bundesverfassung die zentrale „Konstitution“, die die Organisation und die Aufgabenverteilung des Staates sowie die grundlegenden Rechte der Staatsbürger und die Staatsziele regelt.

Die Bundesverfassung in Österreich ist nicht in einem einzigen Dokument zusammengefasst, sondern besteht aus mehreren Dokumenten, wobei das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus dem Jahr 1920 (mit späteren Änderungen) das zentrale Verfassungsdokument darstellt. Wichtige Bestandteile der österreichischen Verfassung sind unter anderem:

1. **Grundrechte und Staatsziele**: Diese umfassen allgemeine Rechte und Freiheiten, wie etwa die Meinungsfreiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz, und den Schutz des Privateigentums. Solche Bestimmungen finden sich im B-VG, aber auch in speziellen Gesetzen wie dem Staatsgrundgesetz 1867.

2. **Staatliche Organisation**: Dies umfasst die Regelungen über die obersten Organe der Bundesgesetzgebung (Nationalrat, Bundesrat) und der Vollziehung (Bundespräsident, Bundesregierung), sowie über die Gerichtsbarkeit. Diese Regelungen sind im B-VG und in weiteren Gesetzen detailiert beschrieben, etwa die Wahl des Bundespräsidenten (§§ 60 ff B-VG).

3. **Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern**: Die Verfassung regelt, welche Aufgaben und Kompetenzen beim Bund und welche bei den Bundesländern liegen (§§ 10 ff B-VG).

4. **Verfassungsänderung**: Änderungen der Österreichischen Bundesverfassung erfordern besondere Quoren im Parlament und zum Teil auch Volksabstimmungen (§ 44 B-VG).

Ein kennzeichnendes Merkmal der österreichischen Verfassung ist, dass sie viele Normen enthält, die nicht ausdrücklich als Teil der Verfassung gekennzeichnet sind, aber dennoch Verfassungsrang haben, weil sie in einem qualifizierten Verfahren beschlossen wurden – diese sind sogenannte „Verfassungsbestimmungen“.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Verfassung in einem Grundgesetz zusammengefasst ist, ist das österreichische Verfassungsrecht sehr fragmentiert, bestehend aus mehreren Hundert Verfassungsgesetzen und -bestimmungen. Dies führt zu einer gewissen Unübersichtlichkeit, die jedoch auch Flexibilität bei Anpassungen und Ergänzungen erlaubt.

Zusammenfassend bedeutet „Konstitution“ im österreichischen Kontext die Gesamtheit dieser rechtlichen Normen, die das Funktionieren des Staates und den Schutz von Grundrechten sicherstellen.

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