Im österreichischen Recht wird der Begriff „Konsumgenossenschaft“ nicht explizit in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern fällt unter die allgemeine Regelung für Genossenschaften, da sie eine spezielle Form davon darstellt. Eine Genossenschaft ist eine juristische Person, deren Zweck es ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern (§ 1 Genossenschaftsgesetz [GenG]).
Konsumgenossenschaften in Österreich verfolgen das Ziel, ihre Mitglieder beim Erwerb von Konsumgütern zu unterstützen. Dies bedeutet, dass die Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Einkauf Vorteile erzielen sollen, zum Beispiel durch günstigere Preise oder eine bessere Versorgung mit bestimmten Waren. Eine solche Genossenschaft hat dabei keinen primär gewinnorientierten Ansatz, sondern ist darauf ausgerichtet, den Mitgliedern eine wirtschaftliche Unterstützung zu bieten.
In der Praxis werden Konsumgenossenschaften nach den allgemeinen Bestimmungen für die Gründung und Organisation von Genossenschaften gestaltet. Das Genossenschaftsgesetz regelt wesentliche Aspekte wie den Inhalt der Statuten (§ 4 GenG), die Organe der Genossenschaft wie den Vorstand (§§ 24-26 GenG) und den Aufsichtsrat (§§ 27-30 GenG), sowie die Pflicht zur Erstellung eines Revisionsberichts (§ 40 GenG).
Ein relevanter Aspekt für Konsumgenossenschaften, wie alle Genossenschaften in Österreich, ist die Prinzip der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Genossenschaft zeichnen Geschäftsanteile und leisten damit einen Beitrag zur Finanzierung der Genossenschaft. Sie haben durch die Mitgliedschaft ein Mitbestimmungsrecht, das sich in der Generalversammlung ausdrückt (§§ 31-36 GenG).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Konsumgenossenschaften in Österreich keine eigenständige rechtliche Definition im Gesetz haben, sondern unter die allgemeinen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes fallen. Die genauen Modalitäten der Tätigkeit, wie sie die Mitglieder unterstützen und welche Vorteile sie bieten, werden in den Statuten der einzelnen Genossenschaft festgelegt. Das Genossenschaftssystem als solches ist vor allem darauf ausgerichtet, die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit zum Nutzen der Mitglieder zu fördern.