Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Kontokorrent“ ein spezielles Abrechnungsverhältnis, das im Unternehmensrecht geregelt ist. Die gesetzlichen Grundlagen für dieses Abrechnungsverhältnis finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB), insbesondere in den Paragraphen § 355 bis § 357 UGB.
Ein Kontokorrentverhältnis entsteht zwischen zwei Parteien, die sich laufend Leistungen erweisen, und diese Zahlungen und Forderungen nicht einzeln, sondern in laufender Rechnung führen wollen. Dies ist oft zwischen Geschäftspartnern der Fall, etwa zwischen Lieferanten und Abnehmern. Das besondere Merkmal des Kontokorrents ist, dass die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten zunächst nicht bezahlt werden, sondern in eine laufende Rechnung eingestellt werden. Diese Forderungen verlieren dabei ihre Selbstständigkeit und werden erst mit dem Saldo am Ende der Abrechnungsperiode fällig.
Laut § 355 UGB braucht es für das Zustandekommen eines Kontokorrentverhältnisses eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist charakteristisch, dass sämtliche beiderseitigen Geldforderungen in diese Rechnungslegung eingehen und erst der periodisch ermittelte Saldo ausgeglichen wird. Diese Perioden sind üblicherweise vertraglich festgelegt und können monatlich, quartalsweise oder in einem anderen Intervall erfolgen.
Der Saldo, der am Ende der Abrechnungsperiode festgestellt wird, ist gemäß § 356 UGB so zu behandeln, als ob er ab diesem Zeitpunkt selbständig fällig wäre. Der Ausgleich dieses Saldos durch Zahlung oder eine andere Erfüllungshandlung kann vertraglich näher bestimmt sein.
Ein wichtiger Aspekt des Kontokorrents ist dessen Zweck: Es dient dem vereinfachten Nachvollziehen von gegenseitigen Leistungen und Verbindlichkeiten, indem es die laufende Handhabung und Abstimmung einzelner Rechnungen überflüssig macht, solange die Parteien im vereinbarten Zeitraum keine endgültige Ausgleichszahlung anstreben.
Hinsichtlich der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses haben die Parteien üblicherweise Vereinbarungen getroffen, aber es besteht auch die Möglichkeit einer einseitigen Beendigung, sofern dies vertraglich geregelt ist.
Zusammenfassend ist der Kontokorrent in Österreich ein praktisches Instrument zur Handhabung komplexer geschäftlicher Beziehungen, das sowohl Flexibilität als auch Übersichtlichkeit in finanzielle Abrechnungen bringt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind maßgeblich im UGB spezifiziert, stellen jedoch auf die individuellen Vereinbarungen der Geschäftspartner ab, die innerhalb dieses Rahmens gestaltet werden können.