Kontrolldelikt

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Kontrolldelikt“ eine spezielle Kategorie von Straftaten, bei denen die Strafbarkeit unabhängig vom Eintritt eines konkreten Schadens oder Erfolgs ist. Es handelt sich hierbei um sogenannte abstrakte Gefährdungsdelikte. Das bedeutet, dass die Gefahrenschaffung oder der Verstoß gegen bestimmte Vorschriften bereits strafbar ist, ohne dass es zu einem schädigenden Ereignis kommen muss.

Ein typisches Beispiel für ein Kontrolldelikt im österreichischen Recht ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gemäß § 5 Abs. 1 des Straßenverkehrsrechts (StVO). Hierbei wird nicht erst bestraft, wenn ein Unfall oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eintritt. Vielmehr reicht bereits das Fahren in einem Zustand der Fahruntüchtigkeit zur Erfüllung des Tatbestandes aus.

Diese Art der Delikte dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll potenziell gefährliches Verhalten bereits im Vorfeld unterbinden. Ziel der Kontrolldelikte ist es, durch präventive Strafandrohung die Einhaltung von sicherheitsrelevanten Vorschriften zu gewährleisten und so einen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit zu leisten.

Ein weiteres Beispiel stellt das Waffengesetz dar, in dem unerlaubter Besitz oder die Führung von Waffen selbst dann strafbar ist, wenn keine unmittelbare Gefährdung anderer Personen vorliegt. Auch hier steht der präventive Schutz der öffentlichen Sicherheit im Vordergrund.

Die Bedeutung von Kontrolldelikten liegt darin, dass sie Gesetze durchsetzbar machen, die darauf abzielen, Risiken zu minimieren und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Solche Delikte sind oft in Bereichen relevant, in denen Gefährdungen mit erheblichen Schäden verbunden sein können, weshalb die gesetzliche Regelung hier eine besonders strenge Handhabe vorsieht.

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