Als Konzeptsbeamter wird ein Beamter mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften bezeichnet, welcher im Auftrag seiner Behörde vor allem Aktenbearbeitungen durchführt und Schriftstücke verfasst. Auch wenn der Begriff Konzeptsbeamter kein gesetzlich definierter Amtstitel oder Verwendungsbezeichnung ist, so ist er seit den Zeiten der Donaumonarchie bis heute gebräuchlich.
Konzeptsbeamte der Sicherheitsbehörden “Polizeijuristen”, wie etwa Landespolizeidirektionen, werden beispielsweise als Referenten für strafrechtliche Vorgänge oder Verwaltungsakte eingesetzt. Sie sind vorwiegend im Innendienst eingesetzt, können jedoch, auch in Uniform, im Außendienst als Behördenvertreter fungieren.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Konzeptsbeamter 03.12.2014
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