In Österreich ist der Begriff „Kostenanschlag“ im Rahmen des Vertragsrechts von Bedeutung, insbesondere im Zusammenhang mit Werkverträgen. Ein Kostenanschlag kann als unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten für die Erbringung einer Leistung oder die Fertigstellung eines Werkes verstanden werden. Er dient primär der Kalkulation und Planung sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer, um eine Vorstellung von dem finanziellen Aufwand zu erhalten.
Laut österreichischem Recht ist der Kostenanschlag im Allgemeinen Teil des Werkvertrags. Das österreichische ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) regelt den Werkvertrag in den §§ 1165 ff. Hierin ist jedoch keine explizite Regelung des Kostenanschlags als solcher enthalten. Allerdings spielt er eine Rolle bei der Frage, ob ein veranschlagter Kostenbetrag als bindend oder unverbindlich anzusehen ist.
Ein wesentlicher Punkt im österreichischen Recht ist die Unterscheidung zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kostenanschlag. Ist der Kostenanschlag verbindlich und der Auftragnehmer stellt im Nachhinein fest, dass die tatsächlichen Kosten höher sind, darf er die zusätzlichen Kosten in der Regel nicht ohne Weiteres in Rechnung stellen. Der Auftragnehmer muss dann entweder die zusätzlichen Kosten selbst tragen oder möglicherweise erneut mit dem Auftraggeber verhandeln.
Ist der Kostenanschlag unverbindlich, gilt er eher als Schätzung. Bei erheblichen Überschreitungen hat der Auftragnehmer aber eine Anzeigepflicht gegenüber dem Auftraggeber, um diesen über die gestiegenen Kosten zu informieren. Der Auftraggeber hat dann in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, falls ihm die neuen Kosten nicht mehr zusagen, oder der Preissteigerung zuzustimmen.
Ein Kostenanschlag kann auch im Kontext des Bauvertragsrechts relevant sein, wo größere Bauvorhaben häufig auf Basis eines vorab erstellten Kostenvoranschlags geplant werden, wobei auch hier das Maß der Verbindlichkeit zu Beginn der Vertragsbeziehung festgelegt werden sollte.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Kostenanschlag in Österreich hauptsächlich als Planungsinstrument dient, dessen Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit von den Parteien im Werkvertrag festgelegt wird. Hierbei ist vor allem die klare Kommunikation und der rechtzeitige Austausch von Informationen wichtig, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.