Der Begriff „Kriminalistik“ im österreichischen Recht bezieht sich auf die wissenschaftliche Lehre von Methoden der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufklärung von Straftaten. Die Kriminalistik umfasst dabei verschiedene Disziplinen und Arbeitsmethoden, die dazu dienen, Verbrechen systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu klären. Dies beinhaltet unter anderem die Forensik, die Tatortarbeit, die kriminaltechnische Untersuchung und die Ermittlungen.
In Österreich ist die rechtliche Grundlage für kriminalistische Arbeit in verschiedenen Gesetzen verankert, insbesondere im Strafprozessrecht und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Diese Gesetze legen fest, welche Behörden und Organe in Österreich für die Verbrechensbekämpfung zuständig sind und welche Methoden sie anwenden dürfen.
Das Strafprozessrecht – insbesondere die Strafprozessordnung (StPO) – legt die Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden fest, darunter die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Diese Behörden sind in der Pflicht, Straftaten zu ermitteln und aufzuklären, Beweise zu sichern und Verdächtige zu verfolgen. Dabei kommen kriminalistische Arbeitsmethoden zum Einsatz, die auch forensische Untersuchungen einschließen.
Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) definiert die Aufgaben der Polizei auch im Bereich der Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität. Es regelt, wie die Polizei ermitteln darf, welche Mittel sie dabei einsetzen kann, wie zum Beispiel Observationen oder technische Überwachungen, und welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind.
Kriminalistische Arbeit in Österreich basiert auf einer Kombination von ermittelnder Tätigkeit durch die Polizei, der Nutzung forensischer Methoden, der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Experten und der Befolgung rechtlicher Vorgaben, um Beweise gerichtsfest zu sichern und vor Gericht verwenden zu können. Dabei wird großer Wert auf die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Institutionen gelegt, damit effiziente und rechtlich einwandfreie Verfahren bei der Verbrechensaufklärung gewährleistet werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kriminalistik in Österreich eine wesentliche Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung spielt und durch ein komplexes Gefüge von gesetzlichen Regelungen und interdisziplinärer Zusammenarbeit getragen wird, um effektive und rechtskonforme Ermittlungsergebnisse zu erzielen.