Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Kriminalstrafe“ auf eine Sanktion, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen eine Person verhängt wird, die eine strafbare Handlung begangen hat. Die rechtliche Grundlage dafür bildet vor allem das österreichische Strafgesetzbuch (StGB), wo die allgemeinen Bestimmungen zu Strafen und strafrechtlichen Sanktionen festgelegt sind.
Zentraler Ausgangspunkt ist hierbei § 18 StGB, der die möglichen Sanktionen für strafbare Handlungen aufzählt und die Ziele der Strafen darlegt. Es wird zwischen den Hauptstrafarten Gefängnisstrafe und Geldstrafe unterschieden. Die Gefängnisstrafe wird in Abhängigkeit von der Schwere der Straftat entweder als Freiheitsstrafe oder als bedingte Freiheitsstrafe verhängt. Bei der Geldstrafe richtet sich die Höhe nach dem Tagessatzsystem, wobei die Höhe der einzelnen Tagessätze die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt.
Ein wesentliches Prinzip im österreichischen Strafrecht ist die Individualisierung und Verhältnismäßigkeit der Strafe, geregelt in den § 32 ff. StGB. Dies bedeutet, dass die Strafe den konkreten Umständen der Tat und der Person des Täters angemessen sein muss. Faktoren wie Vorstrafen, Reue, Schadenswiedergutmachung oder die sozialen Auswirkungen der Strafe auf den Täter werden berücksichtigt.
Zusätzlich zu den Hauptstrafen kennt das österreichische Strafrecht auch Maßnahmen wie etwa die Einziehung (§ 19 ff. StGB) und vorbeugende Maßnahmen (§ 21 StGB), die nicht primär der Bestrafung, sondern der Gefahrenabwehr dienen.
Weiters enthält § 37 StGB Bestimmungen über die bedingte Strafnachsicht, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann, um dem Täter die Möglichkeit zur Bewährung zu geben, sofern dies mit dem Strafzweck vereinbar ist.
Zusammenfassend ist die Kriminalstrafe im österreichischen Recht ein Mittel zur Sanktionierung strafbaren Verhaltens, das auf eine Mischung aus Vergeltung, Spezialprävention, und Resozialisierung abzielt. Entscheidend ist stets die dem Einzelfall angepasste Anwendung der Strafvorschriften, um eine gerechte und wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.