Kriminologie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Kriminalität, ihrer Ursachen, Folgen und Prävention sowie dem Verhalten von Straftätern befasst. Sie ist interdisziplinär und umfasst Aspekte der Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaften und anderen Bereichen. Im österreichischen Recht ist die Kriminologie nicht direkt durch spezifische gesetzliche Paragraphen geregelt, sondern als theoretisches und forschungsorientiertes Fachgebiet anzusehen, das zur Unterstützung der Gesetzgebung und Verbrechensbekämpfung beiträgt.
Im österreichischen Kontext besteht die Verknüpfung zur Kriminologie hauptsächlich durch die praktische Anwendung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Kriminologische Erkenntnisse fließen in die Ausarbeitung von Gesetzen ein, um präventive Maßnahmen zu entwickeln und Strafnormen zu schaffen, die einerseits dem Schutz der Gesellschaft dienen und andererseits eine Resozialisierung der Straftäter ermöglichen sollen. Eine wichtige Rolle spielt die Kriminologie auch in der Evaluierung von Maßnahmen der Kriminalprävention und der Wirksamkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die Kriminologie befasst sich unter anderem mit der Analyse von Statistiken über Kriminalitätsraten, um Trends zu identifizieren und mögliche Ursachen für kriminelles Verhalten zu verstehen. Dabei wird versucht, soziale, wirtschaftliche und psychologische Faktoren in Beziehung zu setzen, um präventive Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung zu entwickeln.
In Österreich gibt es etablierte Institutionen, die sich mit der kriminologischen Forschung beschäftigen, wie Universitäten mit entsprechenden Lehrstühlen und Forschungszentren. Diese Institutionen unterstützen die Behörden und Organisationen im Bereich der Kriminalprävention und der Resozialisierung von Straftätern, indem sie Studien durchführen und Beratung bereitstellen.
Die Kriminologie spielt auch in der Ausbildung von Juristen und Strafverfolgern eine Rolle, indem sie essentielle Erkenntnisse zu kriminellem Verhalten und effektiven Maßnahmen zur Verhinderung von Kriminalität vermittelt. In diesem Sinne fungiert die Kriminologie als eine Art beratende Funktion für den Justizapparat und die Politik, ergänzend zur reinen Rechtsanwendung, um eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und Prävention von Kriminalität zu entwickeln.