Kronzeugenregelung

Mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, BGBl I Nr. 121/2016, wurde die Kronzeugenregelung auf Grundlage der Beratungen einer von Bundesminister Dr. Wolfgang Brandstetter eingesetzten Expertengruppe mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 grundlegend überarbeitet. Sie soll für fünf Jahre (bis zum 31. Dezember 2021) in Geltung stehen und rechtzeitig evaluiert werden.

Die neue Struktur wurde zum Anlass genommen, Kriterien für die Auslegung der Voraussetzungen näher zu definieren und eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anwendung der Kronzeugenregelung in Gestalt eines Handbuches zu entwickeln.

Das Handbuch richtet sich gleichermaßen an Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wie an potentielle Kronzeugen und ihre Verteidigung. Es stellt jedoch kein abgeschlossenes Dokument dar, sondern soll anhand von praktischen Erfahrungen laufend ergänzt werden.

Wenngleich die Beurteilung der Voraussetzungen der Kronzeugenregelung immer eine Einzelfallentscheidung bleiben muss, soll durch dieses Handbuch die Vorhersehbarkeit für alle Verfahrensbeteiligten erhöht und dadurch die Anwendung der Bestimmungen in geeigneten Fällen sichergestellt sowie das Verfahren beschleunigt werden.

Das Handbuch basiert auf der (neuen) Rechtslage mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017. 

Sämtliche Ausführungen geben die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Justiz wieder und verstehen sich unvorgreiflich der unabhängigen Rechtsprechung.

Quellen

  • https://www.justiz.gv.at/home/ministerium/kronzeugenregelung/handbuch-zur-kronzeugenregelung~34f.de.html, zuletzt abgerufen am 09.04.2020
  • https://btp.at/
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