Im österreichischen Arbeitsrecht bezeichnet der Begriff „Kündigungsschutz“ den rechtlichen Rahmen, der Arbeitnehmer vor unzulässigen und willkürlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber schützt. Der Kündigungsschutz sichert, dass Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung bestimmter Verfahren wirksam ausgesprochen werden können. Wesentliche Regelungen zum Kündigungsschutz finden sich im Angestelltengesetz (AngG) sowie im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG).
1. **Allgemeiner Kündigungsschutz**:
In Österreich gibt es keinen generellen gesetzlichen Kündigungsschutz wie etwa im deutschen Recht. Dies bedeutet, dass Kündigungen in der Regel keiner besonderen Begründung bedürfen, solange sie nicht diskriminierend oder sittenwidrig sind. Dabei sind jedoch die vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen und -termine zu beachten (vgl. § 20 AngG).
2. **Besonderer Kündigungsschutz**:
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz:
– **Betriebsratsmitglieder** (§ 120 ArbVG): Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Arbeitsgerichts gekündigt werden.
– **Schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern in Karenz** (§ 10 Mutterschutzgesetz (MSchG) und §§ 8ff. Väter-Karenzgesetz (VKG)): Während dieser Zeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig.
– **Begünstigte behinderte Personen** (§ 8ff. Behinderteneinstellungsgesetz): Hier ist die Zustimmung des Behindertenausschusses erforderlich.
3. **Kündigungsanfechtung**:
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten. Dies ist möglich, wenn die Kündigung als sozial ungerechtfertigt, diskriminierend oder unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt ist. Eine solche Anfechtung ist etwa im Zusammenhang mit Massenkündigungen gemäß § 105 ArbVG möglich, wenn die Sozialwidrigkeit im Raum steht.
4. **Besonderheiten im Kollektivvertrag**:
Kollektivverträge können ebenfalls Regelungen zum Kündigungsschutz enthalten, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Insgesamt soll der Kündigungsschutz in Österreich Arbeitnehmer vor willkürlichen oder unrechtmäßigen Kündigungen schützen, wobei er besondere Personengruppen besonders absichert. Die genaue Ausgestaltung und Durchsetzung des Kündigungsschutzes hängen vielfach von tariflichen Vereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen ab.