Kuratel

Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Kuratel“ auf die gesetzliche Vertretung und Fürsorge von Personen, die ganz oder teilweise handlungsunfähig sind, und diese betrifft insbesondere die Erwachsenenvertretung. Die Kuratel gilt für Personen, die aufgrund psychischer Krankheiten oder vergleichbarer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ohne Unterstützung zu regeln. Das österreichische Erwachsenenschutzrecht, insbesondere das Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG), regelt diese Mechanismen.

Unter dem Erwachsenenschutzgesetz gibt es vier Arten von Erwachsenenvertretung: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung, und gerichtliche Erwachsenenvertretung. Diese Formen der Vertretung ermöglichen es, auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Personen einzugehen. Die Kuratel im traditionellen Sinne wurde durch das ErwSchG weitgehend durch diese differenzierte Regelung ersetzt, im Mittelpunkt steht hier die Autonomie der betroffenen Person soweit wie möglich zu wahren.

Eine gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung wird vom Gericht bestellt (§§ 268 ff ABGB). Dabei wird ein Vertreter bestimmt, der spezifische oder alle Angelegenheiten des Betroffenen regeln kann. Diese Formen der Erwachsenenvertretung treten ein, wenn keine Vorsorgevollmacht oder gewählte Vertretung besteht bzw. ausreicht, die Person jedoch schutzbedürftig ist. Der gerichtliche Erwachsenenvertreter unterliegt der Anordnungspflicht des Gerichts und ist rechenschaftspflichtig.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 249 ABGB) steht im Zentrum, sodass so wenig in die Rechte der Person eingegriffen wird wie möglich. Jeder Eingriff in die Handlungsfreiheit muss notwendig und geeignet sein, um die Interessen der betroffenen Person zu schützen. Auch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Vertretung sind vorgesehen, um diese sicherzustellen (§ 268 ff ABGB).

Das Erwachsenenschutzrecht legt damit Wert auf die Selbstbestimmung und Würde von Personen, die eine Kuratel benötigen, und stellt eine Balance sicher zwischen der Schutzbedürftigkeit und der Selbstbestimmung der betroffenen Personen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte