Im österreichischen Recht versteht man unter der Kursfeststellung den Vorgang der Ermittlung eines Kurses für ein an der Börse gehandeltes Wertpapier. Dieser Prozess erfolgt auf Grundlage des Börsegesetzes 2018 und ist von besonderer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Preise von Wertpapieren fair, transparent und marktkonform bestimmt werden. Die Kursfeststellung wird von börslichen Marktteilnehmern bzw. von Marktspezialisten überwacht, die darauf achten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Börseordnungen eingehalten werden.
Gemäß § 46 BörseG 2018 sind die Betreiber von Börsen regulierte Märkte oder multilaterale Handelssysteme dafür verantwortlich, Systeme und Verfahren bereitzustellen, die den fairen, transparenten und effzienten Handel ermöglichen und auf dieser Basis Preise zu bestimmen. Dabei kommt es auch darauf an, dass die Marktteilnehmer Zugang zu ausreichenden Informationen über die Preise und den Handel erhalten, um informierte Entscheidungen treffen zu können.
Ein zentrales Element der Kursfeststellung ist auch, dass bei der Preisbildung die Angebots- und Nachfrageseite einbezogen werden, sodass sich der Kurs eines Wertpapiers auf einem Gleichgewichtsniveau stabilisiert, das die Marktlage reflektiert. Der Prozess der Kursfeststellung kann sich je nach gehandeltem Wertpapier sowie Art des Handels (z.B. fortlaufender Handel versus Auktionshandel) unterscheiden. In der Praxis bedeutet das, dass es spezialisierte Marktmechanismen gibt, die darauf ausgerichtet sind, Liquidität bereitzustellen und Preissprünge zu minimieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kursfeststellung im österreichischen Börsenrecht ein geregelter Prozess ist, der darauf abzielt, Marktintegrität und Investorenvertrauen zu stärken, indem er sicherstellt, dass die Börsenkurse unter fairen und transparenten Bedingungen ermittelt werden.