Zeitlich beschränkte Diskussion im Plenum des Nationalrates
Die Abhaltung einer kurzen Debatte kann von 5 Abgeordneten verlangt werden:
über eine Anfragebeantwortung wenn diese als nicht ausreichend empfunden wird oder neue Fragen aufwirft,
über einen Fristsetzungsantrag,
über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Kurze Debatten über Anfragebeantwortungen und Fristsetzungsanträge müssen vor Eingang in die Tagesordnung verlangt werden und finden nach Erledigung der Tagesordnung, spätestens aber um 15 Uhr bzw. im Fall der Behandlung einer Dringlichen Anfrage/eines Dringlichen Antrags im Anschluss an diese statt.
Kurze Debatten über einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können auch nach Eingang in die Tagesordnung verlangt werden und finden nach Erledigung der Tagesordnung statt.
Kurze Debatten werden von AntragstellerInnen bzw. von Abgeordneten, die ein diesbezügliches Verlangen unterzeichnet haben, eröffnet. Der/Die ErstrednerIn hat eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Danach kann jeder Klub einen Redner bzw. eine Rednerin melden, dessen/deren Redezeit auf 5 Minuten beschränkt ist. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären und Staatssekretärinnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml