Im österreichischen Recht hat der Begriff „Ladeschein“ keine spezielle oder definierte Bedeutung. Der Begriff wird im Allgemeinen nicht als eigenständiger rechtlicher Ausdruck im österreichischen Rechtssystem verwendet. Stattdessen könnten Begriffe wie „Frachtbrief“ oder „Lagerwertpapier“ je nach Kontext relevanter sein.
Ein „Frachtbrief“ ist ein Dokument, das im Rahmen des Frachtvertrags im Transportwesen verwendet wird. Laut § 416 UGB (Unternehmensgesetzbuch) in Österreich ist der Frachtbrief ein Beweisinstrument über den Abschluss und Inhalt eines Frachtvertrags. Der Frachtbrief enthält Informationen über die Ladung, den Absender, den Empfänger und die Transportbedingungen und dient als Nachweis dafür, dass das Frachtgut zur Beförderung angenommen wurde.
Ein „Lagerwertpapier“ kann im Zusammenhang mit dem Lagergeschäft relevant sein. Ein solches Papier verbrieft das Eigentum an dem hinterlegten Gut und gestattet dem Inhaber daraus bestimmte Rechte, wie etwa die Herausgabe des Gutes durch den Lagerhalter, zu verlangen. Diese Papiere sind im Bereich der Verwaltungs- und Lagergeschäfte bedeutend, obgleich der Begriff „Ladeschein“ selbst nicht spezifisch dafür benutzt wird.
Zusammengefasst wird der Begriff „Ladeschein“ eher als eine Alltagsbezeichnung oder in einem weiten, unbestimmten Sinne verwendet, aber hat keine spezialisierte oder gesetzlich definierte Funktion im österreichischen Rechtskontext.